SCHUFA
 
    Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz SCHUFA genannt, ist eine Gemeinschaftseinrichtung von Wirtschaftsunternehmen, die ihren Kunden Geld- oder Warenkredite einräumen. Ziel der SCHUFA ist es, die Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen.


In Deutschland gibt es acht regional tätige SCHUFA- Gesellschaften die Daten speichern und verarbeiten.
  • SCHUFA Ostdeutsche Schutzgemeinschaft
    für allgemeine Kreditsicherung GmbH
    Berlin
  • SCHUFA Schutzgemeinschaft für allgemeine
    Kreditsicherung GmbH Bremen/Weser-Ems
    Bremen
  • SCHUFA Niederrheinisch- Westf. Schutzgemeinschaft
    für allgemeine Kreditsicherung GmbH
    Dortmund
  • SCHUFA Schutzgemeinschaft für allgemeine
    Kreditsicherung GmbH
    Düsseldorf
  • SCHUFA NORD Schutzgemeinschaft
    für allgemeine Kreditsicherung GmbH
    Hamburg
  • SCHUFA Schutzgemeinschaft für allgemeine
    Kreditsicherung Rhein-Saar GmbH
    Köln
  • SCHUFA Bayerische Schutzgemeinschaft
    für allgemeine Kreditsicherung GmbH
    München
  • SCHUFA Südwestdeutsche Schutzgemeinschaft
    für allgemeine Kreditsicherung GmbH
    Stuttgart

Diese Daten werden als sogenannte SCHUFA- Auskünfte auf Anfrage an die Vertragspartner der SCHUFA übermittelt. Dies können sein:
  • Geschäftsbanken
  • Sparkassen
  • Genossenschaftsbanken
  • Kreditkarten- und Leasinggesellschaften
  • Einzelhandels- und Versandhandelsunternehmen
  • Telekommunikationsunternehmen
  • Bausparkassen, soweit sie privaten Kunden Kredite geben
  • Versicherungen, soweit sie privaten Kunden Kredite geben

Die SCHUFA erhält Auskünfte von den Bankinstituten über deren Kunden, speichert diese Auskünfte und gibt diese Informationen auf Anfrage eines Bankinstitutes an dieses weiter.

Grundlage zur Speicherung und Weitergabe ist ein Vertrag zwischen der SCHUFA und Bank- bzw. Sparkasseninstituten.


In diesem Vertrag zwischen der SCHUFA und den Instituten wird das sogenannte A-Verfahren oder das B-Verfahren vereinbart.
  • Das A-Verfahren berechtigt die Bank zum einen, zur uneingeschränkten Auskunftseinholung und verpflichtet diese zum anderen, zur uneingeschränkten Meldung.
  • Das B-Verfahren berechtigt die SCHUFA dazu, Auskünfte von den Instituten zu erhalten, die ausschließlich Informationen über nichtvertragsgemäßes Verhalten des Bankkunden enthalten und verpflichtet auch das Institut nur derartige Vorkommnisse zu melden.

Darüber hinaus holt die SCHUFA Daten aus öffentlichen Verzeichnissen, wie dem Bundesanzeiger und erfährt so unter anderem von eidesstattlichen Versicherungen und Privat-Konkursen.


Gespeichert sind bei der SCHUFA:

Personenbezogene Daten
  • Name

  • Anschrift (PLZ, Ort, Straße, Hausnummer)

  • 3 frühere Anschriften
  • Geburtsdatum

  • Geburtsort

Finanzdaten
  • Eröffnung von Girokonten
  • Kreditkartenverträge
  • Ratenkredite, Teilzahlungskredite und Autokredite bis zur Höhe von 250.000 Euro
  • Hypothekendarlehen (Antrag, Nichtzustandekommen, Aufstockung)
  • Handy-Verträge
  • Leasingverträge / Mietkaufverträge bis zur Höhe von 250.000 Euro
  • Bürgschaften
  • Vertragsabwicklung
  • Einziehung einer Kreditkarte bei missbräuchlicher Verwendung durch den rechtmäßigen Karteninhaber,
  • Kündigung eines Girokontos wegen missbräuchlicher Nutzung,
  • Lohnpfändung aufgrund eines gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses,
  • Beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung
  • Negativ-Merkmale negatives Zahlungsverhalten (Verzug etc.)
  • geplatzte Schecks
  • Kartenmissbrauch
  • Mahnverfahren
  • Vollstreckungsbescheide
  • eidesstattliche Versicherungen
  • Haftbefehle wegen Nichtabgabe
  • Privat-Konkurse
  • Informationen über nicht vertragsgemäße Abwicklung von Geschäften

Nicht gespeichert werden private Daten wie Vermögensverhältnisse, Einkommenssituation, der ausgeübte Beruf, Anschrift des Arbeitgebers und Familienstand.

Aus all diesen Informationen ermittelt die SCHUFA ihren Score. Der Score ist eine Bonitätskennziffer


Löschung der SCHUFA- Daten

Bei den Löschungen von Daten können Fehler im Datenbestand der SCHUFA auftreten bzw. Löschungen verspätet vorgenommen werden. Es ist daher dringend zu raten, sich von Zeit zu Zeit eine Eigenauskunft einzuholen. Insbesondere vor größeren finanziellen Entscheidungen, wie z. B. der Beantragung einer Baufinanzierung oder eines Raten- oder Autokredites.

Folgende Löschungen werden von der SCHUFA automatisch oder auf Antrag des Betroffenen vorgenommen:

  • Auf Antrag des Verbrauchers löscht die SCHUFA Daten über ordnungsgemäß abgewickelte Kredite sofort nach vollständiger Rückzahlung.
  • Sachverhalt Löschung

  • Girokonten sofort nach Kündigung

  • Kreditkarten sofort nach Kündigung
  • v
  • Handyverträge sofort nach Kündigung

  • Bürgschaften sofort nach Kündigung

  • Eigenauskunft 1 Jahr

  • Ratenkredite 3 Jahre nach Rückzahlung

  • Baufinanzierungen 3 Jahre nach Rückzahlung

  • Mahnbescheide am Ende des 3. Jahres, sofern alle berechtigten Forderungen beglichen

  • Verspätete Ratenzahlungen am Ende des 3. Jahres, sofern alle berechtigten Forderungen beglichen

  • Vollstreckungen am Ende des 3. Jahres, sofern alle berechtigten Forderungen beglichen

  • Eidesstattliche Versicherungen am Ende des 3. Jahres, sofern alle berechtigten Forderungen beglichen

  • Nicht vertragsgemäßes Verhalten bei Girokonten am Ende des 3. Jahres

  • Nicht vertragsgemäßes Verhalten bei Kreditkarten am Ende des 3. Jahres

  • Nicht vertragsgemäßes Verhalten bei Mobilfunkverträgen am Ende des 3. Jahres

  • Nicht vertragsgemäßes Verhalten bei Mobilienleasing am Ende des 5. Jahres

  • Nicht vertragsgemäßes Verhalten bei Kreditverträgen am Ende des 5. Jahres

  • Insolvenzen am Ende des 5. Kalenderjahres nach Eintragung

  • Alles andere am Ende des 5. Kalenderjahres nach Eintragung
 
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FSS online AG Quelle: FSS online AG