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Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz
SCHUFA genannt, ist eine Gemeinschaftseinrichtung von Wirtschaftsunternehmen,
die ihren Kunden Geld- oder Warenkredite einräumen.
Ziel der SCHUFA ist es, die Vertragspartner vor Kreditausfällen zu
schützen.
In Deutschland gibt es acht regional tätige
SCHUFA- Gesellschaften die Daten speichern und verarbeiten.
- SCHUFA Ostdeutsche Schutzgemeinschaft
für
allgemeine Kreditsicherung GmbH
Berlin
- SCHUFA Schutzgemeinschaft
für allgemeine
Kreditsicherung GmbH Bremen/Weser-Ems
Bremen
- SCHUFA Niederrheinisch- Westf. Schutzgemeinschaft
für
allgemeine Kreditsicherung GmbH
Dortmund
- SCHUFA Schutzgemeinschaft
für allgemeine
Kreditsicherung GmbH
Düsseldorf
- SCHUFA NORD Schutzgemeinschaft
für
allgemeine Kreditsicherung GmbH
Hamburg
- SCHUFA Schutzgemeinschaft
für allgemeine
Kreditsicherung Rhein-Saar GmbH
Köln
- SCHUFA Bayerische Schutzgemeinschaft
für
allgemeine Kreditsicherung GmbH
München
- SCHUFA Südwestdeutsche Schutzgemeinschaft
für
allgemeine Kreditsicherung GmbH
Stuttgart
Diese
Daten werden als sogenannte SCHUFA- Auskünfte auf Anfrage an die
Vertragspartner der SCHUFA übermittelt. Dies können sein:
- Geschäftsbanken
- Sparkassen
- Genossenschaftsbanken
- Kreditkarten- und Leasinggesellschaften
- Einzelhandels- und Versandhandelsunternehmen
- Telekommunikationsunternehmen
- Bausparkassen, soweit sie privaten Kunden Kredite geben
- Versicherungen, soweit sie privaten Kunden Kredite geben
Die SCHUFA erhält
Auskünfte von den Bankinstituten über deren Kunden, speichert diese
Auskünfte und gibt diese Informationen auf Anfrage eines Bankinstitutes
an dieses weiter.
Grundlage zur Speicherung und Weitergabe
ist ein Vertrag zwischen der SCHUFA und Bank- bzw. Sparkasseninstituten.
In diesem Vertrag zwischen der SCHUFA und den Instituten
wird das sogenannte A-Verfahren oder das B-Verfahren vereinbart.
- Das A-Verfahren
berechtigt die Bank zum einen, zur uneingeschränkten Auskunftseinholung
und verpflichtet diese zum anderen, zur uneingeschränkten Meldung.
- Das B-Verfahren berechtigt die SCHUFA dazu, Auskünfte
von den Instituten zu erhalten, die ausschließlich Informationen
über nichtvertragsgemäßes Verhalten des Bankkunden enthalten
und verpflichtet auch das Institut nur derartige Vorkommnisse zu melden.
Darüber hinaus holt die SCHUFA Daten aus öffentlichen
Verzeichnissen, wie dem Bundesanzeiger und erfährt so unter anderem von
eidesstattlichen Versicherungen und Privat-Konkursen.
Gespeichert
sind bei der SCHUFA:
Personenbezogene Daten
- Name
- Anschrift (PLZ, Ort, Straße, Hausnummer)
- 3 frühere Anschriften
- Geburtsdatum
- Geburtsort
Finanzdaten
- Eröffnung von Girokonten
- Kreditkartenverträge
- Ratenkredite,
Teilzahlungskredite und Autokredite bis zur Höhe von 250.000 Euro
- Hypothekendarlehen (Antrag, Nichtzustandekommen, Aufstockung)
- Handy-Verträge
- Leasingverträge
/ Mietkaufverträge bis zur Höhe von 250.000 Euro
- Bürgschaften
- Vertragsabwicklung
- Einziehung einer Kreditkarte bei missbräuchlicher
Verwendung durch den rechtmäßigen Karteninhaber,
- Kündigung eines Girokontos wegen missbräuchlicher Nutzung,
- Lohnpfändung aufgrund
eines gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses,
- Beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung
- Negativ-Merkmale negatives Zahlungsverhalten (Verzug etc.)
- geplatzte Schecks
- Kartenmissbrauch
- Mahnverfahren
- Vollstreckungsbescheide
- eidesstattliche Versicherungen
- Haftbefehle wegen Nichtabgabe
- Privat-Konkurse
- Informationen
über nicht vertragsgemäße Abwicklung von Geschäften
Nicht gespeichert werden private Daten wie Vermögensverhältnisse,
Einkommenssituation, der ausgeübte Beruf, Anschrift des Arbeitgebers und
Familienstand.
Aus all diesen Informationen ermittelt die SCHUFA ihren
Score. Der Score ist eine Bonitätskennziffer
Löschung
der SCHUFA- Daten
Bei den Löschungen von Daten können
Fehler im Datenbestand der SCHUFA auftreten bzw. Löschungen verspätet
vorgenommen werden. Es ist daher dringend zu raten, sich von Zeit zu Zeit
eine Eigenauskunft einzuholen. Insbesondere vor größeren finanziellen
Entscheidungen, wie z. B. der Beantragung einer Baufinanzierung oder eines
Raten- oder Autokredites.
Folgende Löschungen werden von der
SCHUFA automatisch oder auf Antrag des Betroffenen vorgenommen:
- Auf Antrag
des Verbrauchers löscht die SCHUFA Daten über ordnungsgemäß
abgewickelte Kredite sofort nach vollständiger Rückzahlung.
- Sachverhalt Löschung
- Girokonten sofort nach Kündigung
- Kreditkarten sofort nach Kündigung
v
- Handyverträge sofort nach Kündigung
- Bürgschaften sofort nach Kündigung
- Eigenauskunft 1 Jahr
- Ratenkredite 3 Jahre nach Rückzahlung
- Baufinanzierungen 3 Jahre nach Rückzahlung
- Mahnbescheide am
Ende des 3. Jahres, sofern alle berechtigten Forderungen beglichen
- Verspätete Ratenzahlungen am
Ende des 3. Jahres, sofern alle berechtigten Forderungen beglichen
- Vollstreckungen am
Ende des 3. Jahres, sofern alle berechtigten Forderungen beglichen
- Eidesstattliche Versicherungen am
Ende des 3. Jahres, sofern alle berechtigten Forderungen beglichen
- Nicht vertragsgemäßes
Verhalten bei Girokonten am Ende des 3. Jahres
- Nicht vertragsgemäßes
Verhalten bei Kreditkarten am Ende des 3. Jahres
- Nicht vertragsgemäßes
Verhalten bei Mobilfunkverträgen am Ende des 3. Jahres
- Nicht vertragsgemäßes
Verhalten bei Mobilienleasing am Ende des 5. Jahres
- Nicht vertragsgemäßes
Verhalten bei Kreditverträgen am Ende des 5. Jahres
- Insolvenzen am Ende des 5. Kalenderjahres nach Eintragung
- Alles andere am Ende des 5. Kalenderjahres nach Eintragung
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